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Musterklagen zur Grundsteuer

Gutachten im Auftrag des Bunds der Steuerzahler Deutschland

Ein Gutachten von Prof. Dr. Gregor Kirchhof, das im Auftrag vom Bund der Steuerzahler Deutschland und Haus & Grund Deutschland erstellt wurde, kommt zu dem Ergebnis, dass das Grundsteuergesetz des Bundes verfassungswidrig ist.
 
Laut dem Gutachten gibt es mehrere Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit des Bundesmodells. Ein Grund dafür ist, dass die Bewertung der Grundsteuer sich zu sehr an der Einkommensteuer orientiert. Die Grundsteuer soll sich eigentlich am Wert von Grund und Boden orientieren, aber das Bundesmodell greift strukturell in den Bereich der Vermögen- und Einkommensteuer ein. Darüber hinaus schafft der Bund kein eigenes Bewertungssystem für die Grundsteuer, obwohl das Bundesverfassungsgericht ein solches System ausdrücklich verlangt hat.
Ein weiteres Problem ist, dass die Bodenrichtwerte nicht vergleichbar sind und systematische Bewertungslücken aufweisen. Die strikte Anwendung der Bodenrichtwerte verstößt gegen den Gleichheitsgrundsatz nach Artikel 3 des Grundgesetzes. Darüber hinaus greift das Bundesmodell auf sehr viele Parameter zurück, die im Rahmen der pauschalen Nettokaltmieten berücksichtigt werden müssen. Die Bewertung des Bundes ist äußerst komplex und im Massen-Verfahren nur schwer anwendbar. Die Bewertung berücksichtigt auch keine individuellen Umstände wie Baulasten, Denkmalschutz-Auflagen, Immissionen, Baumängel oder einen besonders guten Erhaltungszustand. Dies führt dazu, dass maßgebliche Parameter gleichheitswidrig außer Acht gelassen werden.
Das Gutachten kommt zu dem Schluss, dass das Bundesmodell einen verfassungswidrigen Mittelweg gewählt hat, indem es versucht hat, den Wert von Grund und Boden grob zu ermitteln, ohne den Grund der Belastung erkennbar zu regeln. Immobilienwerte müssen entweder anhand zahlreicher Kriterien genau bewertet oder in einfachen, gleichheitsgerechten Pauschalierungen steuerlich bemessen werden. Das Bundesgesetz wählt jedoch einen verfassungswidrigen Mittelweg.
Ein weiteres Problem ist, dass die Steuerlast der Grundstückseigentümer noch gar nicht feststeht, da die Gemeinden über die Hebesätze entscheiden müssen. Wenn die meisten Grundlagen-Bescheide jedoch bereits bestandskräftig sind, droht eine Rechtsschutzlücke.
 
Zusammenfassend führt das Gutachten von Prof. Dr. Gregor Kirchhof zu erheblichen Zweifeln an der Verfassungsmäßigkeit des Bundesmodells zur Grundsteuer, was die geplanten Musterklagen der beiden Verbände gegen das Grundsteuergesetz des Bundes in elf Ländern begründet.
Wir empfehlen daher, die Grundsteuerbescheide mit Hilfe eines Einspruches offen zu halten.


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