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Steuerliche Behandlung von Kapital

Schreiben des BMF

Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat in einem Schreiben vom 11.04.2023 (IV C 6 - S 2133/19/10004 :002) die steuerliche Behandlung von Kapital durch die Einräumung von Genussrechten an Kapitalgesellschaften erläutert. Insbesondere wird auf die Zuordnung zum Eigen- oder Fremdkapital eingegangen. Im Schreiben werden folgende Punkte erläutert:          
 
I. Definition von Genussrechtskapital
II. Abgrenzung von Genussrechtskapital zu anderen Kapitalüberlassungen
1.    Abgrenzung zur stillen Gesellschaft
2.    Abgrenzung zu partiarischen Darlehen
III. Steuerbilanzrechtliche Abgrenzung von Fremdkapital und Eigenkapital
1.    Allgemein
2.    Genussrechtskapital als Fremd- oder Eigenkapital
a.    Genussrechtskapital i.S.d. § 8 Absatz 3 Satz 2 2. Alternative KStG
b.    Genussrechtskapital, das in der Handelsbilanz im Eigenkapital ausgewiesen wird
c.     Genussrechtskapital in der Krise
d.    Wandlungs- oder Optionsrechte
IV. Ansatz einer Verbindlichkeit in der Bilanz
1.    Fehlende wirtschaftliche Belastung
2.    Passivierungsaufschub nach § 5 Absatz 2a EStG
3.    Folgen des fehlenden Ansatzes einer Verbindlichkeit
V. Zahlungen auf Genussrechtskapital bei der Einkommensermittlung
VI. Debt-Mezzanine-Swap


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