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Gesetzentwurf zur Neuregelung beschränkter und unentgeltlicher geschäftsmäßiger Hilfeleistung in Steuersachen

Am 15. Mai 2023 hat das Bundesministerium der Finanzen (BMF) den Referentenentwurf für ein Gesetz zur Neuregelung beschränkter und unentgeltlicher geschäftsmäßiger Hilfeleistung in Steuersachen sowie zur Änderung weiterer Vorschriften im Bereich der steuerberatenden Berufe veröffentlicht.

FAQ zum Gesetzentwurf zur Neuregelung beschränkter und unentgeltlicher geschäftsmäßiger Hilfeleistung in Steuersachen sowie zur Änderung weiterer Vorschriften im Bereich der steuerberatenden Berufe:

Frage 1: Was ist der Hintergrund des Gesetzentwurfs? Antwort: Der Gesetzentwurf reagiert auf die Aufforderung der Europäischen Kommission zur Neuregelung der beschränkten geschäftsmäßigen Hilfeleistung in Steuersachen. Bisherige Ausnahmen im Steuerberatungsgesetz wurden als unsystematisch und inkohärent betrachtet. Zudem wird die Reform der unentgeltlichen Hilfeleistung in Steuersachen angestrebt, um eine Angleichung an das Rechtsdienstleistungsgesetz zu erreichen.

Frage 2: Welche Personen und Vereinigungen sind derzeit zur geschäftsmäßigen Hilfeleistung in Steuersachen befugt? Antwort: Neben Steuerberatern, Rechtsanwälten, europäischen Rechtsanwälten, Wirtschaftsprüfern und vereidigten Buchprüfern gibt es zahlreiche weitere Personen und Vereinigungen, die in beschränktem Umfang zur geschäftsmäßigen Hilfeleistung in Steuersachen befugt sind. Diese sind im Steuerberatungsgesetz aufgezählt.

Frage 3: Wie sieht die geplante Neuregelung der geschäftsmäßigen Hilfeleistung in Steuersachen aus? Antwort: Der Gesetzentwurf sieht vor, auf eine abschließende Aufzählung der befugten Personen und Vereinigungen zu verzichten. Stattdessen soll die Befugnis neu geordnet werden. Zudem soll eine Regelung zur Hilfeleistung in Steuersachen als Nebenleistung zu einer nichtsteuerberatenden Haupttätigkeit eingeführt werden.

Frage 4: Was ändert sich bezüglich der Lohnsteuerhilfevereine? Antwort: Die Befugnis von Lohnsteuerhilfevereinen zur geschäftsmäßigen Hilfeleistung in Steuersachen wird aus dem bisherigen Regelungssystem herausgenommen und gesondert geregelt. Es ist vorgesehen, dass Lohnsteuerhilfevereine unter bestimmten Voraussetzungen weiterhin geschäftsmäßig Hilfeleistung in Steuersachen erbringen dürfen.

Frage 5: Was wird bezüglich der unentgeltlichen Hilfeleistung in Steuersachen reformiert? Antwort: Die Vorschrift über die unentgeltliche Hilfeleistung in Steuersachen soll weitgehend an die Regelung des Rechtsdienstleistungsgesetzes (§ 6 RDG) angeglichen werden. Dadurch entsteht ein kohärentes Regelungsgefüge, das eine unentgeltliche Rechtsdienstleistung auch auf dem Gebiet der Steuerberatung ermöglicht.

Frage 6: Welche weiteren Änderungen sind im Bereich des Berufsrechts der Steuerberater geplant? Antwort: Neben den genannten Neuregelungen sind auch kleinere Änderungen im Berufsrecht der Steuerberater geplant, die im Rahmen des Gesetzentwurfs vorgenommen werden sollen. Genauere Infos zu diesem finden Sie hier: chrome-extension://efaidnbmnnnibpcajpcglclefindmkaj/https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Gesetzestexte/Gesetze_Gesetzesvorhaben/Abteilungen/Abteilung_IV/20_Legislaturperiode/2023-05-12-GzNeuregelungHilfeleistungSteuersachensteuerberatendeBerufe/1-Referentenentwurf.pdf?__blob=publicationFile&v=2 

 


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