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Entlastung von Eltern mit mehreren Kindern in der Pflegeversicherung

Zum 01.07.2023 werden Eltern mit mehreren Kindern in der Pflegeversicherung entlastet.
Diese Änderung sieht der Regierungsentwurf zum Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz (PUEG)
zur Unterstützung und Entlastung in der Pflege vor. Bis die Maßnahmen zum 01.07.2023 beschlossen sind,
können sich jedoch noch Änderungen ergeben.
 
Arbeitnehmer mit mehreren Kindern werden ab dem 2. Kind bis zum 5. Kind in Höhe von 0,25
Beitragssatzpunkten je Kind entlastet. Der Abschlag gilt bis zum Ende des Monats, in dem das Kind
jeweils sein 25. Lebensjahr vollendet hat. Danach entfällt der Abschlag für die Kinder.

Kinder, die nach dem 01.07.2023 geboren werden, gilt die Nachweispflicht bis 3 Monate nach der Geburt.
Nur so gilt die Begünstigung ab Geburt.
Bei späterer Einreichung gilt die Begünstigung erst im Folgemonat der Nachweiserbringung.

Aushang zur internen Kommunikation: Aushang

Formular zum Ausfüllen durch die Mitarbeiter: Formular

 


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