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Anrechnung ausländischer Quellensteuer

Die Höhe der ausländischen Quellensteuer, die angerechnet werden kann, hängt unter anderem davon ab, wie stark die ausländischen Einkünfte durch damit verbundene Aufwendungen gemindert werden. Der Betriebsausgabenabzug basiert dabei auf dem Veranlassungsprinzip. Zukünftige Aufwendungen für Lizenzgebühren sind nicht zu berücksichtigen (BFH 17.8.22, I R 14/19).


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