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Aktualisierte Zuständigkeit für Finanzangelegenheiten

Wir möchten Sie über die aktuellen Änderungen in den Zuständigkeiten für verschiedene Finanzangelegenheiten informieren. Basierend auf gleichlautenden Erlassen der obersten Finanzbehörden der Länder haben sich die Zuständigkeiten geändert (siehe tabellarische Aufstellung im Bild).

 

 

 

 

 

AktuelleZuständigkeitfürFinanzangelegenheiten

 

Bitte beachten Sie, dass diese Zuständigkeiten auch für die Behörden im Sinne des § 6 Abs. 2 Nr. 4a AO gelten. Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Quelle und weiterführende Informationen:

Gleich lautende Erlasse der obersten Finanzbehörden der Länder (bundesfinanzministerium.de)

(Picture by: Maarten van den Heuvel)


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