Automatischer Austausch von Informationen über Finanzkonten in Steuersachen
Mit dem BMF-Schreiben vom 1. Februar 2018 werden die Staaten im Sinne des § 1 Absatz 1 FKAustG bekannt gegeben, mit denen voraussichtlich der automatische Datenaustausch zum 30. September 2018 erfolgt und für welche die meldenden Finanzinstitute Finanzkontendaten zum 31. Juli 2018 dem BZSt zu übermitteln haben (vorläufige FKAustG-Staatenaustauschliste 2018).
Sie können HIER das Dokument herunterladen.
Quelle: BMF
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