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Brexit und Steuern

Bei einem „harten Brexit“ ist das Vereinigte Königreich ab dem 30. März 2019 im Verhältnis zur EU ein Drittstaat, das EU-Regelwerk findet keine Anwendung mehr. Dies hat weitreichende Folgen für Privatpersonen und Unternehmen.

Das Britische Unterhaus hat am 15. Januar 2019 mit großer Mehrheit gegen das zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland (Vereinigtes Königreich) verhandelten Austrittsabkommen gestimmt. Sofern die britische Regierung nicht gänzlich von dem Austritt abrückt (der EuGH hatte hierfür im Dezember 2018 eine goldene Brücke gebaut) oder ihn mit Zustimmung der übrigen EU-Mitgliedstaaten verschiebt, wird das Land mit Ablauf des 29. März 2019 die EU mit einem „harten Brexit“ verlassen.

Die wesentlichen Kernpunkte in Kürze:

  • Gesellschaftsrechtliche Folgen für „deutsche Limited“
  • ​Folgen für Privatpersonen und Unternehmen
  • Gesetzliche Maßnahmen zur Vorbereitung eines „harten Brexit“ und "weichen Brexit"
     

>> Präsentation: Brexit und Steuern <<

​Wenn Sie Fragen haben sollten, können Sie uns gerne kontaktieren oder einen Termin in unserer Kanzlei vereinbaren.
Quelle: Bundessteuerberaterkammer
Foto: pixabay User mermyhh

 


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