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Übergangsfrist für zertifizierte Kassen in Bayern

Die bayerische Finanzverwaltung räumt den Unternehmern eine Übergangsfrist bis zum 30.09.2020 für die Umstellung auf zertifizierte elektronische Kassen i. S. von § 146a AO ein. Damit reagiert die Finanzverwaltung Bayerns auf den Umstand, dass die zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung „noch nicht flächendeckend am Markt verfügbar ist“.

Die Verlautbarung aus Bayern ist die erste offizielle Verlautbarung der Finanzverwaltung zu einem Beschluss der Bund-Länder-Arbeitsgruppensitzung vom 25./ 26.9.2019, eine solche Übergangsfrist einzuräumen. Ein entsprechendes BMF-Schreiben wird dazu noch erwartet.

Quelle: Bayerische Staatsministerium der Finanzen und für Heimat, Meldung v. 25.9.2019
Foto: pixabay User Alexas_Fotos


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