Hero Divider

Rechnungslegung und Berichterstattung in Zeiten der Corona-Krise

Verschiedene Regulierer, Wirtschaftsprüfer und andere Organisationen haben bereits darauf hingewiesen, dass die Corona-Krise Auswirkungen auf die Bilanzierung und Berichterstattung hat.

Wir stellen Ihnen die Verlautbarungen des DRSC (Deutsches Rechnungslegungs Standards Committee), IASB (International Accounting Standards Board), ESMA (European Securities and Markets Authority) und des IDW (Instituts für Wirtschaftspürfer) vor. 

1. Das DRCS hat in der Finanz- und Wirtschaftskrise 2008/09 den DRCS-Anwendungshinweis 3 (IFRS) entwickelt und verlautbart. Hier wird auf besondere Aspekte der Bilanzierung und Berichterstattung in Krisenzeiten hingeweisen. Dieser Anwendungshinweis besitzt unverändert an Gültigkeit und sollte als Hilfestellung herangezogen werden. Der Anwendungshinweis zielt vor allem auf IFRS-Anwender ab, einzelne Aspekte sind aber auch für HGB-Bilanzierer einschlägig. 

2. Das IASB hat am 27. März 2020 ein Dokument mit Hinweisen zur Anwendung von IFRS 9 publiziert. In diesem Dokument wird auf bestimmte Vorschriften in IFRS 9 betreffend Wertminderung verwiesen, die aufgrund von besonderen Effekten relevant sind. Durch den Hinweis soll eine konsistente Anwendung von IFRS 9 gefördert werden. 

3. Die ESMA hat am 25. März 2020 eine Erklärung abgegeben, in der Auswirkungen von staatlichen Unterstützungs- und Hilfsmaßnahmen als Reaktion auf die Coronavirus-Krise auf die IFRS-Rechnungslegung angesprochen werden. Durch diese Erklärung soll ein einheitliches Verständnis und die einheitliche Anwendung der relevanten IFRS 9 - Vorschriften gefördert werden.

4. Das IDW hat im März 2002 zwei fachliche Hinweise veröffentlicht. Die Inhalte der Fachlichen Hinweise sind:

Quelle: Pressemitteilung, 03. April 2020, Deutsches Rechnungslegungs Standard Committee e.V., Hinweise zu Auswirkungen der Coronavirus-Krise auf Rechnungslegung und Berichterstattung
Foto: pixabay User mohamed_hassan


zurück zur Übersicht