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Corona-Prämie nun länger möglich

Mit der Einordnung des sogenannten Carried Interest beschäftigte sich das Finanzgericht München und ist sehr deutlich in seiner Beurteilung.

Um die Auswirkungen der Corona-Pandemie weiterhin abzufedern, wurde nun vom Bundestag unter anderem auch die Zahlungsfrist für die Steuerbefreiung von Corona-Sonderzahlungen verlängert. Eine Corona-Prämie von maximal 1500 Euro kann damit zwar nicht mehrfach ausgezahlt werden, die Gewährung dieses Betrages kann jetzt jedoch bis 31. März 2022 steuerfrei erfolgen. Es ist nach wie vor möglich, Arbeitnehmern diese Prämie auch in Teilraten zukommen zu lassen. Sollten Sie Fragen hierzu haben, beantworten Ihnen diese unsere KMpro-Experten gerne.

Foto: InsideCreativeHouse – stock.adobe.com


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