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Alle Infos zur Einführung des Transparenzregisters

Mit dem Inkrafttreten des neuen Geldwäschegesetzes (GWG) wird ein Transparenzregister eingeführt. Im Transparenzregister werden Angaben zu den wirtschaftlich Berechtigten bei verdeckten Gesellschaftsstrukturen erfasst. Ziel ist es, diejenigen natürlichen Personen zu erfassen, die wirtschaftlich hinter juristischen Personen, Trusts und bestimmten Treuhandgestaltungen (z. B. Stille Gesellschaften) stehen.

Geschäftsführer bzw. sonstige Vertreter aller im Inland eingetragenen juristischen Personen und Personengesellschaften sind verpflichtet, Angaben zur Transparenz der Beteiligtenstruktur zu machen. Die Meldepflicht gilt als erfüllt, wenn die Angaben bereits in einem anderen öffentlichen Register zugänglich sind, sich also beispielsweise im Handelsregister befinden.

Gerne können Sie bei uns eine aktuelle Mandanten-Info Broschüre anfragen, die Sie über die Neuerungen informiert und klärt, ob Handlungsbedarf besteht. Die beigefügte Mandanten-Info informiert Sie über die Neuerungen und klärt, ob Handlungsbedarf besteht.


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