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Finanzbehörde verpflichtet Airbnb zur Herausgabe von Vermieter-Daten

Bereits 2018 sind Airbnb-Vermieter in den Fokus der deutschen Finanzbehörden gerückt. Eine Sondereinheit der Steuerfahndung der Finanzbehörde Hamburg hat nun für die deutsche Steuerverwaltung in einem mehrere Jahre andauernden Verfahren erreicht, dass relevante Daten von Airbnb-Vermietern zu steuerlichen Kontrollzwecken übermittelt werden.

Mit Hilfe der Daten sollen den Finanzämtern bisher verschwiegene Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung offengelegt werden, um sie der Besteuerung zu unterwerfen. Zur Überprüfung von Vermietern außerhalb von Hamburg will die Finanzbehörde die Daten kurzfristig den zuständigen Ländern zur Überprüfung zur Verfügung stellen.

Hamburgs Finanzsenator Andreas Dressel (SPD) sprach von einem großen Erfolg der Steuerfahndung Hamburg: „Bundesweit ist dies das erste erfolgreiche internationale Gruppenersuchen im Zusammenhang mit Vermietungsumsätzen über Internetplattformen."

Wer Räume seiner selbstgenutzten Wohnung oder seines selbstgenutzten Hauses an fremde Personen vermietet, erzielt daraus regelmäßig Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung nach § 21 EStG. Aufgrund des Sammelauskunftsersuchens ist die Anonymität des Internets nicht zu überschätzen.

Weitere Infos und was steuerrechtlich bei der Nutzung von Vermietungsplattformen im Internet zu beachten ist, finden Sie HIER.

Quelle: https://www.haufe.de/steuern/finanzverwaltung/Steuerfahnder-haben-Unterlagen-zu-Airbnb-Vermietern_164_524668.html?ecmId=31050&ecmUid=3842383&chorid=00511434&newsletter=news%2FPortal-Newsletter%2FSteuern%2F53%2F00511434%2F2020-09-03%2FTop-News-Steuerfahnder-haben-Unterlagen-zu-Airbnb-Vermietern, aufgerufen am 04.09.2020

Foto: InstagramFOTOGRAFIN auf Pixabay 


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