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An alles gedacht? Die Änderungen im Jahressteuergesetz 2020

Neben der Neuregelung zu Home-Office-Tagen wurden im Dezember einige weitere Änderungen im Jahressteuergesetz 2020 vom Finanzausschuss des Bundestages beschlossen. Als kleinen Reminder für Ihre kommende Einkommensteuererklärung haben wir für Sie die wichtigsten Punkte nochmals zusammengefasst.

Vor Veröffentlichung der Änderungen im Jahressteuergesetz 2020 wurde vor allem die Regelung zur Homeoffice-Pauschale mit Spannung erwartet. Dabei gibt es noch weitere Punkte, die für viele Steuerzahler relevant sein dürften:

So werden künftig beispielsweise Vereine gestärkt, deren Übungsleiterpauschalen ab 2021 von 2400 Euro auf 3000 Euro erhöht wird. Auch ehrenamtlich Aktive werden für ihr Engagement vom Fiskus belohnt – die Ehrenamtspauschale wurde von 720 Euro auf 840 Euro angehoben. Darüber hinaus ist ein vereinfachter Spendennachweis nun bis zu einem Betrag von 300 Euro möglich, was eine erhebliche organisatorische Entlastung darstellt.

Mit einer Neuregelung für Vermieter möchte der Staat vermeidbaren Mieterhöhungen entgegenwirken: Bislang konnten Werbungskosten nur dann angesetzt werden, wenn die Miete mindestens 66 Prozent des ortsüblichen Mietspiegels entsprach – diese Untergrenze wurde nun auf 50 Prozent abgesenkt. Die andauernde Pandemie führte auch zu einigen Fristverlängerung von vorübergehenden Regelungen. So kommt der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende jetzt ohne Befristung zur Geltung. Auch die an Arbeitnehmer gezahlten steuerfreien Beihilfen aufgrund der Corona-Krise können nun bis Juni 2021 geleistet werden. Ein weiterer Beschluss betrifft das Kurzarbeitergeld: Die Steuerfreiheit der Arbeitgeberzuschüsse wird bis Ende 2021 verlängert.

Interessant ist ebenso die Neuregelung bei der Anrechnung von Verlusten aus Termingeschäften, deren Beschränkung von 10.000 Euro auf 20.000 Euro angehoben wurden. Und mit der Anhebung der Verjährungsfrist bei schwerer Steuerhinterziehung reagiert der Finanzausschuss des Bundestages schließlich auf die vergangenen Cum-Ex-Skandale: Sie wird von 10 Jahren auf 15 Jahren angehoben.

Über die Berücksichtigung der zunehmenden Home-Office-Tage wurde bereits viel veröffentlicht; hier hat der Finanzausschuss des Bundestages bekanntermaßen eine Tagespauschale von fünf Euro für maximal 120 Tage festgesetzt. Diese kann jedoch nur in Anspruch genommen werden, wenn die Tätigkeit ausschließlich im häuslichen Wohnraum ausgeübt wurde. Zwei weitere wichtige Punkte: Die neue Pauschale wird mit dem Werbungskostenpauschbetrag (1000 Euro) verrechnet und ist auf die Jahre 2020 und 2021 zeitlich befristet. Und wer diese Pauschale in Anspruch nimmt, kann für die angesetzten Tage wiederum keine Entfernungspauschale ansetzen, die seit Beginn 2021 auf 35 Cent ab dem 21. Kilometer angehoben wurde. Unklar ist bislang, wie der Nachweis zur heimischen Tätigkeit auszusehen hat und wie es sich mit dem Absetzen von Abonnements des öffentlichen Nahverkehrs verhält – diesbezüglich halten Sie Ihre KMpro-Ansprechpartner natürlich auf dem Laufenden.

Sollten Sie Fragen zu den vielen angesprochenen Punkten haben, stehen wir Ihnen natürlich wie immer gerne zur Verfügung.

Foto: Moon Safari – stock.adobe.com


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