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Mandanteninformation Januar 2016

Wir informieren Sie über acht wichtige Änderungen. Darunter beispielsweise die Dienstwagennutzung durch Unternehmer, Neuigkeiten zu Betriebsveranstaltungen oder auch das Steueränderungsgesetz 2015.

Ein kurzer Überblick über alle Themen:

  1. Dienstwagennutzung durch Unternehmer
    Ein Unternehmer, der zugleich Arbeitnehmer ist und seinen Dienstwagen auch privat und für seine unternehmerische Tätigkeit nutzen darf, kann den geldwerten Vorteil aus der Dienstwagennutzung nicht anteilig aus Betriebsausgabe bei seiner unternehmerischen Tätigkeit abziehen.
     
  2. Neues zu Betriebsveranstaltungen
    Alle Infos zu den Äußerungen des Bundesfinanzministeriums (BMF) zur lohn- und umsatzsteuerlichen Behandlung von Betriebsveranstaltungen ab 2015.
     
  3. Kosten einer beruflichen und privaten Feier
    Sie feiern eine berufliche Prüfung aber auch einen Geburtstag? Dann sind die Kosten anteilig abziehbar. Lesen Sie nach, wonach sich der Umfang des Abzugs richtet.
     
  4. Bauabzugsteuer bei Photovoltaik
    Sie sind Immobilieneigentümer, betreiben eine Photovoltaikanlage und speisen überschüssigen Strom ins öffentliche Netz ein? Sie sind dann unternehmerisch tätig und dies hat ab 2016 auch Auswirkungen auf die sogenannte Bauabzugsteuer.
     
  5. Masterstudium als Erstausbildung
    Auch nach Abschluss des Bachelorstudiums kann ein Anspruch auf Kindergeld bestehen, unabhängig davon, ob das Kind nebenher arbeitet oder nicht. Erfahren Sie in unserer Mandanteninformation, wann ein Masterstudium zur Erstausbildung zählt.
     
  6. Alle Schornsteinfegerarbeiten begünstigt
    Für Schornsteinfegerleistungen wird dem Bundesfinanzministerium (BMF) zufolge künftig rückwirkend in allen noch offenen Fällen die Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen gewährt.
     
  7. Haustierbetreuung steuerlich begünstigt
    Die Versorgung eines Haustiers im eigenen Haushalt, z.B. durch einen Betreuungsdienst, ist als haushaltsnahe Dienstleistung steuerlich begünstigt. Aufwendungen für haushaltsnahe Dienstleistungen können mit einem Anteil von 20 % (max. 4.000 Euro) von der Steuer abgezogen werden.
     
  8. Steueränderungsgesetz 2015
    Ende 2015 wurde das Steueränderungsgesetz 2015 verkündet. Wir zeigen Ihnen einige Neuerungen im Überblick.
     

Hier finden Sie die detaillierten Infos zu allen oben genannten Themen.


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