Hero Divider

Anpassung der Nutzungsdauer digitaler Wirtschaftsgüter

Die Digitalisierung kennt kein Tempolimit – gerade im Bereich Computerhardware sowie bei Betriebs- und Anwendersoftware schreitet die Entwicklung immer schneller voran.

Dem trägt nun auch das Bundesministerium für Finanzen Rechnung und senkt die anzusetzende Nutzungsdauer digitaler Wirtschaftsgüter von drei Jahren auf nur ein Jahr ab. Das bedeutet für Sie eine schnellere Abschreibung und mehr Spielraum für Investitionen. Diese Neuregelung findet erstmals in Gewinnermittlungen Anwendung, die nach dem 31. Dezember 2020 enden, wobei hier auch Wirtschaftsgüter berücksichtigt werden können, die in früheren Jahren angeschafft wurden. Welche Güter die Neuregelung im Einzelnen umfasst, können Sie hier nachlesen. Bei Unklarheiten oder für weitere Fragen stehen Ihnen Ihre KMpro-Experten wie immer gerne zur Verfügung.

Quelle: Bundesministerium der Finanzen
Foto: Proxima Studio – stock.adobe.com


zurück zur Übersicht