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Prüfungsschwerpunkte 2019 (DPR)

Die Deutsche Prüfstelle für Rechnungslegung (DPR) hat die Prüfungsschwerpunkte für das Jahr 2019 bekanntgegeben.

Die Prüfungsschwerpunkte für 2019 lauten:

1. Ausgewählte Aspekte der Anwendung von IFRS 15 Erlöse aus Verträgen mit Kunden

​2. Ausgewählte Aspekte der Anwendung von IFRS 9 Finanzinstrumente

3. Anhangangaben zu den erwarteten Auswirkungen der Erstanwendung von IFRS 16 Leasingverhältnisse

4. Konzernlagebericht

  • Darstellung und Analyse des Geschäftsverlaufs und der Ertragslage entsprechend dem Umfang und der Komplexität der Geschäftstätigkeit (§ 315 Abs. 1 Satz 1 bis 3 HGB)

5. Segmentberichterstattung
     unter Berücksichtigung der unternehmensinternen Berichterstattung und folgender Einzelaspekte:

  • Bestimmung der operativen Segmente (IFRS 8.5) und Zusammenfassung zu berichtspflichtigen Segmenten (IFRS 8.11-8.19) nebst erläuternden Angaben (IFRS 8.22)

  • Darstellung des Segmentergebnisses, insbesondere bei Verwendung alternativer Leistungskennziffern (IFRS 8.23, IFRS 8.25-8.27)

  • Differenzierung zwischen Informationen in der Kategorie „alle sonstigen Segmente“ und sonstigen Abstimmungsposten in der Überleitungsrechnung (IFRS 8.16IFRS 8.28)

  • Informationen über geografische Gebiete differenziert nach Herkunftsland und Drittländern (IFRS 8.33) sowie über Kundenabhängigkeiten (IFRS 8.34)


Hinweis:
Eine ausführliche Darstellung des Prüfungsschwerpunkts finden Sie auf der Homepage der ESMA.

Quelle: DPR, Pressemitteilung v.  
Bild: pixabay User Pexels


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