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Reform des Sanierungs- und Insolvenzrechts

Am 14. Oktober 2020 wurde der Gesetzesentwurf, vorgelegt vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz, durch das Bundeskabinett beschlossen.

Die wichtigsten Eckdaten des Entwurfes sind:

  • Ein Sanierungskonzept kann ohne Insolvenzverfahren umgesetzt werden, wenn die Mehrheit der Gläubigerinnen und Gläubiger vom Plan überzeugt sind.
  • Betroffene Unternehmen erhalten die Möglichkeit, belastende Verträge zu beenden, wenn der Vertragspartner seine Zustimmung zur Anpassung/Beendigung verweigert und somit eine Insolvenz droht.
  • Regelungen für von der Corona-Pandemie betroffene Unternehmen: Ab dem 01. Januar 2021 gilt wieder eine Insolvenzantragspflicht bei Überschuldung, jedoch wird für die Überschuldungsprüfung ein gelockerter Maßstab zugrunde gelegt.

Den vollständigen Gesetzesentwurf finden Sie HIER. 


Quelle: https://www.bmjv.de/SharedDocs/Gesetzgebungsverfahren/Dokumente/RegE_SanInsFoG.pdf?__blob=publicationFile&v=3, Zugriff 19. Oktober 2020
Foto: Adobe


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