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Verfahrensdokumentation: Vernichten von Buchungsbelegen

Sie wollen Ihre Belege nicht länger aufbewahren? Dann ist eine Verfahrensdokumentation genau das richtige für Sie! Wir helfen ihnen bei der Erstellung einer Verfahrensdokumentation.

Die Digitalisierung schreitet kontinuierlich voran und auch das betriebliche Rechnungswesen bleibt davon nicht verschont. Rechnungen werden immer häufiger per E-Mail versendet und auch die elektronische Belegerfassung z.B. mit DATEV Unternehmen-Online ist bereits Vielen ein Begriff.

Die Finanzverwaltung hat darauf reagiert und ein Regelwerk (GoBD) für die digitale Buchführung geschaffen. Die elektronische Buchführung und rechtskonforme Aufbewahrung elektronischer Dokumente rückt verstärkt in den Fokus der Betriebsprüfungen. Die Risiken: Umsatz- und Gewinnschätzungen, die zu Mehrsteuern führen sowie der Verlust von Vorsteuerabzügen.
 

  • Lösung: Erstellung einer Verfahrensdokumentation
     

Mit Hilfe einer Verfahrensdokumentation sollen Inhalt, Aufbau, Ablauf sowie die Ergebnisse der maßgeblichen EDV-Verfahren für die elektronische Buchführung vollständig und schlüssig zusammengefasst werden. Gerade beim Einsatz elektronischer Kassen im Hinblick auf die jüngst eingeführte Kassennachschau, ist die Verfahrensdokumentation wichtig.

K&M unterstützt bei der Erstellung

Als Ihr Steuerberater helfen wir Ihnen bei der Einführung und dem Aufbau einer solchen Verfahrensdokumentation in Ihrem Betrieb, so dass Sie im Nachgang Buchungsbelege trotz gesetzlicher Aufbewahrungsfristen vernichten können.

Als interner Ansprechpartner bei Kreitinger & Maierhofer steht Ihnen mit Manuel Schindler eine erfahrene Fachkraft zur Verfügung. Schicken Sie gerne eine unverbindliche und formlose Anfrage an m.schindler@kreitinger-maierhofer.de und starten Sie noch heute den Weg zum "papierlosen Büro".

Foto:
 pixabay (User: TeroVesalainen)


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