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Spendenrechtliche Beurteilung von „Crowdfunding“

Das BMF hat zur spendenrechtlichen Beurteilung von „Crowdfunding“ (§ 10b EStG) Stellung genommen.

(BMF, Schreiben v. 15.12.2017 - IV C 4 - S 2223/17/10001).

Hintergrund: Crowdfunding bezeichnet eine Form der Mittelakquise unter Nutzung internetbasierter Strukturen, die die Beteiligung einer Vielzahl von Personen (der „Crowd“) ermöglicht. Dabei werden die einzelnen durch einen Dritten („Projektveranstalter“) durchzuführenden Projekte oder zu entwickelnden Produkte auf einer Internetplattform (sog. „Crowdfunding-Portal“) vorgestellt und gezielt Gelder zur Erreichung eines häufig festen Finanzierungsziels eingeworben. Organisation und Abwicklung der einzelnen Akquisemethoden können dabei sehr unterschiedlich gestaltet sein.

Das BMF nimmt zu folgenden Punkten Stellung:

  • Klassisches Crowdfunding
  • Spenden Crowdfunding
  • Das Crowdfunding-Portal als Treuhänder
  • Das Crowdfunding-Portal als Förderkörperschaft nach § 58 Nr. 1 AO
  • Das Crowdfunding-Portal als steuerbegünstigter Zuwendungsempfänger
  • Crowdinvesting, -lending

Hinweis:
Das Schreiben ist auf der Homepage des BMF veröffentlicht.
Eine Aufnahme in die NWB Datenbank erfolgt in Kürze.

Quelle: BMF online (Ls)

Foto: By Bizking2u (Own work) [CC BY-SA 4.0], via Wikimedia Commons


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