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Umsatzsteuerliche Hinweise für Anwaltsrechnungen (BRAK)

Auch für Rechtsanwälte gelten die Regelungen des UStG, aus dem sich insbesondere Anforderungen für die zu stellenden Rechnungen, für den Vorsteuerabzug und für den Umgang mit Reise- und Bewirtungskosten ergeben. Der BRAK-Ausschuss Steuerrecht hat dazu umsatzsteuerliche Hinweise für die Rechnungslegung durch und an Rechtsanwälte erarbeitet.

Behandelt werden darin u.a. die Mindestanforderungen an Anwaltsrechnungen, die Voraussetzungen für den Vorsteuerabzug bei Reise-, Übernachtungs- und Bewirtungskosten sowie organisatorische Fragen, etwa zur Aufbewahrung von Rechnungen.

Hinweis:

Das 13-seitige Informationsblatt ist auf der Homepage der BRAK veröffentlicht.

Quelle: BRAK, Nachrichten aus Berlin v. 26.04.2018 (il)

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