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Verlängerte Investitionsfrist für Anschaffung?

Bislang konnten Beträge für künftige Anschaffungen unter dem Begriff Investitionsabzugsbetrag (IAB) im Voraus geltend gemacht werden – der Steuerpflichtige hatte dann drei Jahre Zeit, diese auch tatsächlich zu tätigen. Ließ er diese Frist verstreichen, musste die resultierende Gewinnminderung rückgängig gemacht. Der Bundestag möchte unter den derzeitigen Umständen für mehr Unternehmensflexibilität sorgen und diese Frist verlängern: Geplant sind nun fünf Jahre für IAB, die 2017 gebildet wurden sowie 4 Jahre für 2018 gebildete IAB und damit eine Frist zur Investition bis 31.12.2022. Der Entwurf steht jetzt zur Abstimmung, zudem muss noch die Zustimmung des Bundesrats erfolgen. Was dies für Ihre angemeldeten Investitionen bedeutet und wie sie diese in Ihrer Liquiditätsplanung berücksichtigen sollten, erläutern Ihnen unsere KMpro-Experten gerne in einem persönlichen Gespräch.  

Foto: Wellnhofer Designs – stock.adobe.com


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