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Die neue Vorabpauschale

Wir möchten den bevorstehenden Jahreswechsel zum Anlass nehmen und Ihnen noch folgenden Hinweis geben:  Ab dem 2. Januar 2019 haben inländische Banken bei Verrechnungskosten zu Depots, in denen Fondsanteile verwaltet werden, erstmals eine sog. „Vorabpauschale“ abzurechnen.

Wir zeigen Ihnen in unserer Kurz-Präsentation wie sich die "Vorabpauschale" auseinandersetzt und welche Bedeutung sie für uns hat:

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Bitte zögern Sie nicht uns anzusprechen, wenn Sie hierzu Fragen haben oder wir Sie irgendwie unterstützen können.

Foto: K&M


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