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Änderungen am Grunderwerbsteuergesetz

Die Umgehung der Grunderwerbsteuer bei sogenannten share-deals wird mit einer entsprechenden Änderung des Grunderwerbsteuergesetzes ein Stück weit erschwert.

Mit dem Begriff share-deal wird die Übertragung von Anteilen grundbesitzender Gesellschaften bezeichnet, um die Grunderwerbsteuer weit möglich zu umgehen. Diese durchaus gängige Praxis soll nun mit einer Gesetzesänderung verstärkt unterbunden werden: Statt bei der bislang 95 %igen Anteilsübertragung, die als unterste Grenze für die Erhebung der Grunderwerbsteuer galt, greift die Steuerpflicht nun schon bei der Übernahme von 90 % der Anteile. Zudem wurde der für die Grunderwerbssteuer relevante Zeitrahmen erhöht: Gehen 90 % der Anteile an eine Kapitalgesellschaft innerhalb 10 Jahren (statt bisher 5) über, greift die Grunderwerbssteuerpflicht. Dieser nun engere Gestaltungsspielraum erfordert in jedem Fall eine individuelle Prüfung: Details zur Neuregelung, die am 7. Mai durch den Bundesrat bestätigt wurde und somit am 1. Juli in Kraft tritt, finden Sie hier; für ein persönliches Gespräch stehen wir Ihnen natürlich wie immer gerne zur Verfügung.

Foto: sergign – stock.adobe.com


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